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6. Verweigerung der Sozialversicherungsbeiträge aus Gewissensgründen
6.3. Rechtsprechung
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Gericht: BVerfG 1. Senat 2. Kammer
Datum: 1986-04-30
Az: 1 BvR 1203/85
Az: 1 BvR 1453/85
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde - Schwangerschaftsabbruch:
1. Verfassungsbeschwerde kann nur erheben, wer selbst Träger der angeblich verletzten Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte sein und daher die Verletzung dieser Rechte durch die öffentliche Gewalt rügen kann (vgl BVerfG 9.4.1975 2 BvR 879/73 = BVerfGE 39, 302, 312).
2. Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, die ein verfassungsgerichtlich ausgesprochenes Verbot der Finanzierung von medizinisch nicht indizierten Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkassen begehrt.
Fundstellen:
unveröffentlicht